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191. Münchner Oktoberfest
19. September - 4. Oktober 2026
Update:

Vergabesperre wird nicht verlängert -Vertragunterschrift möglichDie Wiesn 2026 kann wie gewohnt stattfinden

Die Vergabesperre, die seit Wochen wie eine Gewitterwolke über der Theresienwiese hing, ist weg - das Oberste Bayerische Landesgericht hat heute beschlossen, dass die Vergabesperre mit dem morgigen Tag endet. Als die Nachricht kam, löste sich bei einigen die Anspannung: Von den betroffenen Wirten über die Stadt bis hin zu vielen Freunden der Wiesn. Die WIesn 2026 kann kommen.

Foto:  (Foto: Frederic Eichinger)
Aufbau (Foto: Frederic Eichinger)

: Alexander Egger hat (mal wieder) verloren. Nachdem die Vergabekammer seine Überzeugung, dass die Vergabe der Zelte europaweit ausgeschrieben werden müsse, bereits abgestritten hat, versucht er es ja, wie bereits gemeldet, nun beim Bayerichen Obersten Landesgericht. Zusammen mit der Einreichung der Klage reichten seine Anwälte auch den Antrag mit ein, dass die Vergabesperre bis zum Entscheid des Gerichts verlängert werden solle. Das hätte in letzter Konsequenz bedeuten können, dass Paulaner und Schottenhamel dieses Jahr auf der Wiesn fehlen - ein Albtraum!

In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es: "Der für die Entscheidung zuständige Vergabesenat hat ausgeführt, dass es wegen der Besonderheiten des vorliegenden Falles nicht maßgeblich sei, ob die sofortige Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat oder nicht." und weiter: "Vorliegend sei entscheidend, dass die von der Antragstellerin geforderte europaweite Ausschreibung nach GWB-Vergaberecht und der anschließende Aufbau einer großen Festhalle für das am 19. September 2026 beginnende Oktoberfest aus zeitlichen Gründen objektiv nicht mehr durchgeführt werden könnten. Da die Antragstellerin mithin einen Zuschlag für das anstehende Oktoberfest im Wege eines europaweiten Vergabeverfahrens nicht erreichen könne, überwiege im Rahmen der erforderlichen Abwägung das Interesse des öffentlichen Auftraggebers an der Vergabe ohne Verzögerung."[/br] Der neue Oberbürgermeister von München, Dominik Krause, freut sich über den Entscheid: "Ich bin erleichtert und freue mich sehr über die Entscheidung. Das Oktoberfest bleibt ein Münchner und bayerisches Volksfest mit über 200-jähriger, weltweit einzigartiger Tradition. Genau dieser unnachahmliche Charakter wird durch die Entscheidung gestärkt. Die Wiesn lebt von ihrer Unverwechselbarkeit als münchnerisch-bayerisches Volksfest mit einer über Generationen gewachsenen Festkultur. Diese Werte zu bewahren, ist entscheidend für ihre internationale Strahlkraft und ihre Beliebtheit bei den Münchnerinnen und Münchnern.“ Die Stadt ist insgesamt überzeugt, dass auch die finale Entscheidung des Gerichts zugunsten der Stadt ausfallen wird. Sollte das so passieren, können jedoch alle davon ausgehen, dass Alexander Egger zum nächsthöheren Gericht gehen wird und die Entscheidung bis zur letztmöglichen Instanz durchziehen will. Ob hinter dieser Aktion mehr als zwanghafter Drang zu einem großen Zelt liegt, bleibt offen. Aber wer letztlich bereit ist, dem Fest so massiv zu schaden, um seine Überzeugung durchzusetzen, muss eigentlich andere Gründe haben.

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